A | Absenzen von Lehrpersonen Der Betreuungsbedarf wird bei Schuljahresbeginn von der Schule bei den Eltern eingeholt. Kinder, deren Eltern keine Betreuung sicherstellen können, haben immer die Möglichkeit, die Schule nach Stundenplan zu besuchen. Absenzen von Schülerinnen und Schülern Absenzen wie Krankheit oder Arztbesuche, welche nicht ausserhalb der Unterrichtszeiten geplant werden können, werden von den Eltern per Klapp gemeldet. Alle Lehrpersonen des entsprechenden Lernenden sind somit über die Abwesenheit informiert. Die Eltern werden gebeten, planbare Absenzen, wenn möglich, zwei Wochen im Voraus zu melden. Angepasste Lernziele Angepasste Lernziele werden vereinbart, wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Ziele des Unterrichts gemäss Lehrplan in einem Fach nicht mit genügender Leistung erreicht. Bei Schülerinnen und Schülern, die in einem Fach angepasste Lernziele haben, werden im Zwischenbericht und im Jahreszeugnis keine Noten gesetzt. Sie erhalten einen Bericht zu den angepassten Lernzielen, welcher dem Zwischenbericht bzw. dem Jahreszeugnis angehängt ist. Für jedes Semester werden dem Lernenden die Lernziele mitgeteilt. |
B | Beschwerden Wird bei Unstimmigkeiten zwischen Eltern oder Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen keine Lösung gefunden, wird die Schulleitung miteinbezogen. Die Schulleitung moderiert ein weiteres Gespräch, vermittelt und ist bemüht, eine für alle verträgliche Lösung zu finden. Den Eltern wird bei beschwerdefähigen Entscheiden auf Wunsch das rechtliche Gehör angeboten. Kommt es zu keiner Einigung oder Lösung anlässlich dieses Gesprächs, wird den Eltern der beschwerdefähige Entscheid mit einer Rechtsmittelbelehrung schriftlich zugestellt. Die Schule handelt hierbei nach kantonalen und rechtlichen Vorgaben. Blockzeiten Die Blockzeiten an der Schule Dürrenäsch-Leutwil sind am Vormittag von 8:20 - 11:50 Uhr und am Nachmittag von 13:30 - 15:05 Uhr, sofern am Nachmittag Unterricht stattfindet. Die Schule beginnt am Morgen frühestens um 7:30 Uhr und endet am Nachmittag spätestens um 16:55 Uhr. Budget Für das Budget, die Rechnungsführung und die Rechnungsablage gelten die kantonalen Vorschriften über den Finanzhaushalt der Gemeinden und Gemeindeverbände. Budget und Jahresrechnung werden in den Verbandsgemeinden öffentlich aufgelegt. Eine Publikation im Lenzburger Bezirksanzeiger kündigt die öffentliche Auflage an. |
C | Check P3 / Check P5 In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn werden in der 3. Klasse und in der 5. Klasse Leistungschecks durchgeführt. Die Checks bieten eine unabhängige Standortbestimmung in ausgewählten Kompetenzen. Die Checks finden zu Beginn der 3. und gegen Ende der 5. Klasse der Primarschule statt. Die Teilnahme an den Checks ist obligatorisch. Die Checks sind nicht promotionswirksam und haben keinen Einfluss auf den Übertritt in weiterführende Schulstufen. |
D | Disziplinarmassnahmen Die meisten Interventionen bei disziplinarischen Vergehen erfolgen direkt im Unterricht bei der entsprechenden Lehrperson oder in der Pause bei der zuständigen Pausenaufsicht. Bei wiederholtem oder schwerer wiegendem disziplinarischem Vergehen werden die Eltern informiert. Bleibt auch danach eine Besserung aus, wird die Schulleitung und allenfalls die Schulsozialarbeit hinzugezogen und es werden schriftliche Vereinbarungen getroffen. |
E | Eltern Die Primarschule Dürrenäsch-Leutwil schätzt eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern. Zu Beginn des Schuljahres finden die Klassenelternabende statt. Pro Schuljahr werden die Eltern einmal zu einem Standortgespräch ihres Kindes eingeladen. Situationsbedingt können auch mehr Gespräche pro Schuljahr geführt werden. Die Kommunikation zwischen der Schule und den Eltern läuft über Klapp. Auch Anfragen für Telefontermine oder persönliche Gespräche können über Klapp erfolgen. Elternrat Der Elternrat ist ein schulexternes Gremium, welches nicht im Auftrag des Schulverbandes handelt. Es steht den Eltern für Rückfragen von elternspezifischen Themen zur Verfügung. |
F | Ferienplanung Der Ferienplan wird aufgrund der kantonal einheitlichen Feriendaten erstellt. Neben den gesetzlich bestimmten Feiertagen verfügt die Schule über drei einzelne Tage pro Schuljahr, die schulfrei sein können. Diese Tage können auf Halbtage aufgeteilt werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden gebeten, den Urlaub innerhalb der offiziellen Schulferien zu planen. Urlaub während der Schulzeit wird nur in dringenden und ausreichend begründeten Ausnahmefällen und maximal einmal pro Kindergarten- und Primarschulzeit bewilligt. |
I | Impfen Die Schulimpfungen werden in der Volksschule vom Impfdienst der Lungenliga Aargau in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt. Es ist ein Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales. Im Zweijahresrhythmus werden den Schülerinnen und Schülern der 1. und 2. Klasse Impfungen angeboten. Es braucht das Einverständnis der Eltern. Die Impfungen sind kostenlos. Informatik Die Schülerinnen und Schüler werden von den Lehrpersonen über die Nutzung von elektronischen Geräten, die Möglichkeiten und Gefahren des Internets, Datenschutz, Urheberrecht und ein respektvolles Miteinander informiert. In allen Klassen werden entsprechende Vereinbarungen von den Schülerinnen und Schülern, den Lehrpersonen und den Eltern unterschrieben. Diese Vereinbarungen variieren je nach Schulstufe. |
J | Jahreszeugnis Ende Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Jahreszeugnis. Die Leistungen in den Sachkompetenzen werden mit Noten beurteilt. Die Zeugnisnoten sind promotionswirksam. Die Fächer sind eingeteilt in Kern- und Erweiterungsfächer. Für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler in die nächsthöhere Klasse müssen diese beiden |
K | Kindergarteneintritt Der Kindergarten ist Teil der Volksschule. Er dauert zwei Jahre und ist für alle Kinder obligatorisch. Der Stichtag für den Kindergarteneintritt ist der 31. Juli. Alle Kinder, die bis am 31. Juli 4 Jahre alt geworden sind, treten im August in den Kindergarten ein. Die Eltern haben die Möglichkeit, einen Rückstellungsantrag zu verfassen und den Kindergarteneintritt um ein Jahr zu verschieben. In der Regel wird einem solchen Antrag zugestimmt. Klapp - unsere digitale Kommunikationsplattform Die Kommunikation zwischen Schule und Eltern ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für gute Bildung. Deshalb ist es relevant, ein gut laufendes Informations- und Kommunikationsmittel zu haben. Mit Klapp wurde eine Lösung entwickelt, die eine einfache und effiziente Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern ermöglicht. Klassenrat Der Klassenrat ist das demokratische Forum einer Klasse, in dem die Schülerinnen und Schüler über selbstgewählte Themen beraten, diskutieren und entscheiden können. Das Ziel des Klassenrats ist das Fördern der Gemeinschaft, das Trainieren der Kommunikationsfähigkeit und das Lernen und Verstehen der Demokratie. Der Klassenrat findet in allen Klassen in regelmässigen Abständen und zu definierten Zeiten statt. Kommunikationskompass Im Zentrum des Kommunikationskompasses stehen die elementaren Aspekte der Kommunikation. Der Kompass gibt die wichtigsten Richtungsanweisungen in der Kommunikation für die Mitarbeitenden im Schulbetrieb vor und definiert die Mindeststandards, die als Rahmen für weitere Entwicklungen dienen. Kompetenzmatrix Die Kompetenzmatrix bildet eine Übersicht über die Kompetenzen und Entscheide der Schulführung (Vorstand/Schulleitung) der Volksschule und bietet die Grundlage für die Aufteilung der Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen und damit der Stellenbeschreibungen. |
L | Lauskontrolle Jährlich wird bei allen Schülerinnen und Schülern nach den Sommerferien eine Lauskontrolle durchgeführt. Bei Bedarf und entsprechenden Meldungen werden Lauskontrollen in einzelnen Klassen im Verlauf des Schuljahres angeordnet. Lehrplan Der Lehrplan der Volksschule formuliert den gesellschaftlichen Auftrag an die Schule. Er legt die Bildungsziele und die Stundentafel in den einzelnen Fächern fest. Der Lehrplan bildet die Basis für die Gestaltung der Schule und für die Entwicklung der Lehrmittel. Die Lehrmittel konkretisieren die Bildungsziele des Lehrplans und setzen die Vorgaben so um, dass sie im Unterricht realisiert werden können. Leitbild Unsere Schule ist ein Ort, der zum Lernen anregt und jedem Kind ermöglichen soll, seine Persönlichkeit zu entwickeln. Die Lernenden sind ihren Begabungen und Interessen entsprechend auf den weiteren Bildungsweg vorbereitet und handeln verantwortungsbewusst für sich und ihr Umfeld. Wir, alle Beteiligten, stehen in den Diensten dieser Ziele. |
M | Musikschule Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, eine Musikschule zu besuchen. Kinder mit Wohnort Dürrenäsch besuchen die Musikschule Seon, Kinder mit Wohnort Leutwil besuchen die Kreismusikschule Seetal. Es steht eine breite Palette an Instrumenten zur Auswahl. Der Unterricht findet nach Absprache mit der Musiklehrperson entweder am Schulstandort des Kindes oder am Unterrichtsort der Musiklehrperson statt. In der Regel findet der Instrumentalunterricht ausserhalb des regulären Stundenplans statt. In Ausnahmefällen kann der Unterricht in Absprache mit der Klassenlehrperson währenddessen stattfinden. |
N | Nachteilsausgleich Ein Nachteilsausgleich ist bei einer ausgewiesenen Behinderung möglich und bezieht sich auf benotete Leistungsnachweise. Im Gegensatz zu angepassten Lernzielen geht man davon aus, dass die Lernenden die Ziele des Unterrichts gemäss Lehrplan mit genügenden Leistungen erreichen können. Es braucht lediglich eine Anpassung der Form der Leistungsüberprüfung. Ein Nachteilsausgleich muss auf die aktuelle Lernsituation bezogen sein und darf keine Aufgabenerleichterung oder Bevorzugung beinhalten. Der Nachteilsausgleich hat keinen Einfluss auf die Beurteilung und wird im Zwischenbericht und im Jahreszeugnis nicht vermerkt. Notfälle In allen Unterrichtsräumen hängen Merkblätter zum Thema ‚Verhalten in Notfällen‘. Bei Notfällen sollen die Anweisungen auf dem Merkblatt befolgt werden und die Schulleitung umgehend informiert werden. Der Ablauf in einer Notfall-Situation folgt einem klar definierten Fahrplan, um schnelles und effektives Handeln zu gewährleisten. |
O | Oberstufe Die Oberstufe der aargauischen Volksschule gliedert sich in die drei Schultypen Real-, Sekundar- und |
P | Promotionen Die Fächer an der Primarschule werden in promotionswirksame Kern- und Erweiterungsfächer unterteilt sowie in nicht promotionswirksame Fächer. Kernfächer: Deutsch, Mathematik, Natur/Mensch/Gesellschaft. Erweiterungsfächer: Bildnerisches Gestalten, Textiles und Technisches Gestalten (TTG), Musik, Bewegung und Sport, Englisch, Französisch. |
Q | Qualitätskontrolle Seit Schuljahr 2020/21 wird an den Aargauer Volksschulen die kantonale Qualitätskontrolle durchgeführt. Sie ersetzt das Verfahren der externen Schulevaluation. Die kantonale Schulaufsicht prüft im Abstand von fünf Jahren mit einem standardisierten, datengestützten Verfahren, ob die Schule die definierten Qualitätsansprüche erfüllt und die kantonalen Vorgaben einhält. Qualitätsmanagement Die Qualitätsarbeit wird von der Schulleitung geplant und organisiert. Sie stellt sicher, dass die vereinbarten |
S | Schulärztliche Vorsorgeuntersuchung Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Mit den obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen wird die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler gefördert. Im Kanton Aargau finden im Kindergarten und in der Oberstufe ärztliche Vorsorgeuntersuchungen statt. Sie sind für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch. Der Schwerpunkt der Eintrittsuntersuchung im Kindergartenalter liegt in der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen. Schulleitung Der Aufgabenbereich der Schulleitung ist die operative Führung der Schule. Dazu gehört die personelle Führung der Lehr- und Fachpersonen sowie der Schulverwaltung. Auch die organisatorische Leitung mit der Umsetzung des Leitbildes sowie der Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung ist ihr Tätigkeitsfeld. Schulordnung Ein gutes Schulklima ist ein gesundes Schulklima. Dies ist ein wichtiges Anliegen des Primarschulverbandes Dürrenäsch-Leutwil. Für einen geordneten Schulbetrieb und ein angenehmes Miteinander sind Verhaltensregeln und Vorschriften erforderlich. Werden Regeln eingehalten und wird aufeinander Rücksicht genommen, können sich alle Schülerinnen und Schüler wohl und sicher fühlen. Das Schulgesetz, die Verordnung über die Volksschule sowie ergänzende Regeln der Primarschule Dürrenäsch-Leutwil bilden die Grundlage der Schulordnung. Schulpsychologische Dienste Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist eine Fachstelle des Kantons für Kinder und Jugendliche. Gründe für eine Anmeldung können Lern- und Leistungsbesonderheiten sowie psychische und soziale Schwierigkeiten sein, die sich im Kindergarten oder in der Schule zeigen. Die schulpsychologische Beurteilung des SPD erfolgt individuell durch Abklärungen und persönliche Gespräche. Aufgrund der Beurteilung werden geeignete Massnahmen geplant und Entwicklungsziele festgelegt. Schulreisen In jeder Klasse vom Kindergarten bis zur 5. Klasse findet eine Schulreise statt, in der Regel im 4. Quartal des Schuljahres. In der 6. Klasse wird eine zweitägige Schulreise durchgeführt. Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit ist ein integrierter Fachbereich der Schule. Sie erfasst die persönliche und soziale Situation von Schülerinnen und Schülern. Soziale Probleme und persönliche Schwierigkeiten, welche sich im schulischen Umfeld zeigen und entsprechende Auswirkungen haben, werden thematisiert und behandelt. Die Schulsozialarbeit übernimmt eine wichtige Funktion zwischen Schule und Elternhaus. Das Angebot für Beratungen und Unterstützung durch die Schulsozialarbeit besteht für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und das Schulteam. Die Schulsozialarbeit untersteht der Schweigepflicht. Schulverwaltung Die Schuladministration beinhaltet sämtliche administrative und organisatorische Prozesse im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb. Die dafür verantwortliche Schulverwaltung unterstützt die Schulführung und ist Anlauf- und Auskunftsstelle für die Schulleitung, die Lehrpersonen, die Lernenden und die Eltern, die Behörden und die Öffentlichkeit. Schulweg Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass Fahrräder und andere fahrzeugähnliche Gefährte in einem Zustand sind, welcher den Sicherheitsvorschriften entspricht. Grundsätzlich dürfen die Schülerinnen und Schüler nach bestandener Veloprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Ausnahmen sind erlaubt, besonders im Zusammenhang mit abweichendem Wohn- und Schulort. Schulzahnpflege Die Schulzahnpflege findet vom Kindergarten bis zur 6. Klasse 1x pro Quartal statt. Während dieser Lektion werden neben Zahnputzübungen auch theoretische Sequenzen im Bereich der Mundhygiene und Gesundheitsförderung vermittelt. Ebenfalls erhalten die Schülerinnen und Schüler beim Schuleintritt ein Gutscheinheft Volksschule. Dieses Heft enthält Gutscheine für die zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen. Pro Schuljahr ist ein Gutschein vorgesehen. Das Heft bleibt im Besitz der Eltern. Die Kontrolluntersuchungen sind für die Eltern kostenlos, allfällige Behandlungen gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Schwimmunterricht Der Schwimmunterricht findet in der Halbklasse, bis 12 Lernende, statt. In Ausnahmefällen kann eine Halbklasse aus bis zu 15 Lernenden bestehen. Die Primarschule Dürrenäsch-Leutwil hat eine Wasserfläche im Hallenbad Seon für eine Schwimmlektion pro Woche gemietet. Im ersten Semester des Schuljahres besucht jeweils die 5. Klasse den Schwimmunterricht, im zweiten Semester die 2. Klasse. Bestehen sowohl die 2. Klasse als auch die 5. Klasse aus 12 oder weniger als 12 Schülerinnen und Schülern, so besuchen beide Klassen den Schwimmunterricht im ersten Semester. Der Schwimmunterricht wird von einer ausgebildeten Schwimmlehrperson erteilt. Die 2. Klasse bewältigt den Weg von Dürrenäsch oder Leutwil nach Seon mit dem Schulbus. Die 5. Klasse legt den Weg mit dem Velo zurück. Spiel- und Sporttag Im 4. Quartal des Schuljahres findet für die ganze Schule ein Spiel- und Sporttag statt. Stundenpläne Die Vorgaben für die Gestaltung der Stundenpläne im Kindergarten und in der Primarschule sind im Lehrplan und in den Stundentafeln festgelegt. Zu den Rahmenbedingungen, welche an die Stundenplangestaltung gekoppelt sind, gehören die definierten Blockzeiten der Schule und das Beachten des Schulbusfahrplans. Die Stundenpläne für das kommende Schuljahr werden jeweils bis Ende Juni veröffentlicht. |
T | Tagesstrukturen Die schulergänzende Tagesstruktur für Kinder ab Kindergarteneintritt bis zur 6. Primarschulklasse ist durch die K&F KiTS GmbH abgedeckt. Die Kinder können vor und nach der regulären Unterrichtszeit für Betreuung angemeldet werden. Ebenso besteht die Möglichkeit für die Teilnahme am Mittagstisch. Terminliste Pro Semester erstellt die Schulleitung eine Terminliste. Für die am Schulbetrieb beteiligten Personen gibt es die interne Terminliste, an die Eltern wird zu Beginn des Semesters die externe Terminliste verschickt. Zusätzlich sind die Termine im Kalender in Klapp hinterlegt sowie auf der Website der Schule einsehbar. In der Terminliste sind die Anlässe und Termine ersichtlich, welche vom regulären Stundenplan abweichen. |
U | Unterrichtsbesuche Unterrichtsbesuche durch Eltern und Erziehungsberechtigte sind jederzeit auf Voranmeldung bei der entsprechenden Lehrperson möglich. Urlaub Jedem Kind steht pro Quartal ein unterrichtsfreier Halbtag gemäss Paragraph 38 zur Verfügung. Dieser muss drei Tage im Voraus per Klapp gemeldet werden (Jokertag). Die vier unterrichtsfreien Halbtage pro Jahr sind kumulierbar. Dafür muss zwei Wochen im Voraus ein Gesuch bei der Klassenlehrperson eingehen. Wichtig: Der Paragraph 38 kann nicht kumuliert werden an besonderen Schul- und Klassenanlässen sowie während Leistungs-Checks. Verpasster Schulstoff muss nachgearbeitet werden. |
V | Verkehrserziehung Die Verkehrserziehung wird durch die Regionalpolizei Lenzburg erteilt. Der Polizist besucht die Kindergartenklassen zweimal pro Jahr und thematisiert mit ihnen die ersten Schritte im Strassenverkehr. Von der 1. bis zur 3. Klasse findet ein jährlicher Besuch zum Thema ‚Unterwegs zu Fuss‘ statt. In der 4. Klasse gibt es mehrere Unterrichtsblocks in der Theorie und in der Praxis und endet mit der Durchführung der Fahrradprüfung. Vorstand Der Aufgabenbereich des Vorstands der Primarschule Dürrenäsch-Leutwil ist die strategische Führung der Schule. Der Vorstand besteht aus je zwei bis drei Delegierten jeder Gemeinde. Die Festlegung der Anzahl der Delegierten pro Gemeinde pro Amtsperiode und die Wahl der Delegierten der Gemeinden werden an einer gemeinsamen Sitzung der beiden Gemeinderäte zu Beginn einer Amtsperiode bestimmt, beziehungsweise gewählt. Bei der Wahl der Delegierten gelten folgende Auflagen: |
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Z | Zukunftstag Am zweiten Donnerstag im November findet jeweils der Nationale Zukunftstag für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse statt. Das Ziel des Zukunftstages ist es, Einblicke in Berufsfelder und Lebensbereiche zu erhalten und Neues und Unbekanntes zu sehen und zu erleben. Die Schülerinnen und Schüler sollen angehalten werden, sich über ihre Zukunft Gedanken zu machen und auch Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, welche eher für das andere Geschlecht typisch sind. Wer am Zukunftstag teilnimmt, lässt von den Eltern das entsprechende Formular unterschreiben und wird für diesen Tag vom Unterricht dispensiert. Zwischenbericht Am Ende des ersten Semesters erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Zwischenbericht. Die Leistungen in den Selbst- und Sozialkompetenzen und in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch werden mit Worten beurteilt. Die Leistungen in allen Fächern werden mit Orientierungsnoten beurteilt, welche nicht promotionswirksam sind. |
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